Beauftragung
Auftraggeber und Kostenträger unserer Maßnahmen ist das jeweils zuständige Jugendamt. Nach Zustandekommen des Kontaktes zwischen Familien / Jugendlichen / jungen Erwachsenen und dem zuständigen Jugendamt und der Beantragung der Hilfe zur Erziehung wird in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten ein Hilfeplan erstellt, der regelmäßig überprüft wird.
